Reisemedizinische Länderinformationen des CRM Centrum für Reisemedizin  Stand: 26.01.2021
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Syrien
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Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.
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Subtropisches, trockenes Klima, im Westen Winterregen;
durchschn. Temp. in Damaskus im Januar 6 °C, im August 26,3 °C.
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Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben
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Bei Einreise aus Kamerun, Äquatorialguinea und Pakistan wird von allen Reisenden eine Polio-Impfung verlangt.
Entsprechend Vorgaben der WHO müssen Einheimische und alle Reisenden, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben, bei der Ausreise eine Impfung gegen Polio vorweisen. Die Impfung muss zwischen 4 Wochen und einem Jahr vor der Abreise erfolgen und in einem international gültigen Impfausweis dokumentiert sein.
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(b) |
bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit
der einheimischen Bevölkerung |
(d) |
Schutz gegen Reisediarrrhoe (ETEC). |
(e) |
bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren |
(f) |
bei engerem Kontakt zur einheimischen
Bevölkerung. |
Reisebedingung 1:
Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
Reisebedingung 2:
Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
Reisebedingung 3:
Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
Wichtiger Hinweis:
Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.
Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).
Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Risiko:
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Mai - Oktober
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- minimales Risiko
herdförmig im Norden, speziell im Al Hasaka-Gouvernorat
(Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), keine autochthonen
Fälle seit 2005;
- kein Risiko in
den übrigen Landesteilen
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Vorbeugung:
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Ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden
verringert das Malariarisiko erheblich (Expositionsprophylaxe).
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- In der Dämmerung und nachts Aufenthalt in
mückengeschützten Räumen (Räume mit aircondition, Mücken fliegen nicht vom
Warmen ins Kalte)
- Beim Aufenthalt im Freien in Malariagebieten abends und
nachts weitgehend körperbedeckende Kleidung (lange Ärmel, lange
Hosen).
- Anwendung von insektenabwehrenden Mitteln an unbedeckten
Hautstellen (Wade, Handgelenke, Nacken). Wirkungsdauer ca. 2-4 Std.
- Im Wohnbereich Anwendung von insektenabtötenden Mitteln in
Form von Aerosolen, Verdampfern, Kerzen, Räucherspiralen.
- Schlafen unter dem Moskitonetz (vor allem in
Hochrisikogebieten)
In Abhängigkeit von der Reisebedingung kann die Mitnahme von
Anti-Malaria-Medikamenten zur Notfallselbsttherapie sinnvoll sein. Zu Art und Dauer der Behandlung fragen Sie
Ihren Arzt oder Apotheker bzw. informieren Sie sich in einer qualifizierten
reisemedizinischen Beratungsstelle (s.unten). Malariamittel sind
verschreibungspflichtig.
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Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für
leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.
Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente
gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie
Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei
Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und
Verbandmaterial.
Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B.
zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.
Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen
müssen!
Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie
sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten
Mitarbeitern.
Orale Infektionen: Im Februar 2016 hat die WHO erneut vor einem hohen Risiko für Krankheitsepidemien in Syrien und den benachbarten Ländern (Jordanien, Libanon, Irak, Israel und Türkei) gewarnt. Die Kombination aus steigenden Temperaturen und schlechten bzw. nicht existierenden Sanitäranlagen birgt eine große Gefahr für eine exponentielle Zunahme von Infektionskrankheiten. Vor allem Krankheiten ausgelöst durch kontaminiertes Trinkwasser, wie Hepatitis A, Typhus, Cholera und bakterielle Darminfektionen, seien quasi unausweichlich. Die starke Zerstörung des syrischen Gesundheitssystems kommt erschwerend hinzu. Hygiene und Impfschutz beachten.
Gesundheitszeugnis / HIV-Test: Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein
Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test in englischer
Sprache verlangt.
Medizinische Versorung: In ländlichen Gegenden ist mit erheblichen Engpässen bei
der medizinische Versorung
zu rechnen. Adaequate Ausstattung der Reiseapotheke, Auslandkrankenversicherung
mit Abdeckung des Rücktransport-Risikos für Notfälle dringend
empfohlen.
Für Deutschland zuständige Vertretung:
Deutsche Vertretung:
- Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland
(derzeit geschlossen)
Abdulmunem Al-Riad Street, Corner Ebla Street, Malki, Damaskus
URL:http://www.damaskus.diplo.de
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.
Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
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Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten) |
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Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten) |
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Reisebüros , die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können. |
Die Angaben in diesem Informationssystem wurden nach bestem Wissen und sorgfältiger Recherche zusammengestellt. Eine Gewähr oder Haftung kann nicht übernommen werden.
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