Reisemedizinische Länderinformationen des CRM Centrum für Reisemedizin  Stand: 26.01.2021
|
 |
Sudan
|
|
|
 |
Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.
|
|
|
Im Norden Wüstenklima, im Süden tropisches wechselfeuchtes Klima mit sommerlichen Niederschlägen; durchschnittliche Temperatur in Khartum im Januar 23,2 °C, im Juni 34,3 °C.
|
Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten
6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder
(Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr). Ein Impfnachweis kann bei der Ausreise von allen Reisenden verlangt werden.
|
 |
|
Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der
länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.
Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise nicht anerkannt.
Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig.
 |
Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:
Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik ·
|
 |
(c) |
Landesteile südlich der Sahara |
(d) |
bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit
der einheimischen Bevölkerung |
(f) |
bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren |
Reisebedingung 1:
Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
Reisebedingung 2:
Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
Reisebedingung 3:
Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
Wichtiger Hinweis:
Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.
Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).
Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Risiko:
 |
Im Norden saisonal (Sommermonate) entlang des Nil, im Süden ganzjährig
|
|
 |
|
- hohes Risiko in den südlichen Landesteilen;
- mittleres Risiko im Niltal südlich des Lake Nasser, nach N abnehmend;
- geringes oder sehr geringes Risiko in der Nordhälfte des
Landes und am Roten Meer nördlich von Port Sudan;
- Khartoum und Port Sudan gelten als malariafrei
|
Vorbeugung:
 |
Ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden
verringert das Malariarisiko erheblich (Expositionsprophylaxe).
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- In der Dämmerung und nachts Aufenthalt in
mückengeschützten Räumen (Räume mit aircondition, Mücken fliegen nicht vom
Warmen ins Kalte)
- Beim Aufenthalt im Freien in Malariagebieten abends und
nachts weitgehend körperbedeckende Kleidung (lange Ärmel, lange
Hosen).
- Anwendung von insektenabwehrenden Mitteln an unbedeckten
Hautstellen (Wade, Handgelenke, Nacken). Wirkungsdauer ca. 2-4 Std.
- Im Wohnbereich Anwendung von insektenabtötenden Mitteln in
Form von Aerosolen, Verdampfern, Kerzen, Räucherspiralen.
- Schlafen unter dem Moskitonetz (vor allem in
Hochrisikogebieten)
Ergänzend ist die Einnahme von Anti-Malaria-Medikamenten
(Chemoprophylaxe) dringend zu empfehlen. Zu Art und Dauer der Chemoprophylaxe
fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. informieren Sie sich in einer
qualifizierten reisemedizinischen Beratungsstelle (s.unten). Malariamittel sind
verschreibungspflichtig.
|
Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für
leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.
Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente
gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie
Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei
Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und
Verbandmaterial.
Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B.
zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.
Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen
müssen!
Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie
sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten
Mitarbeitern.
Chikungunya:
Infektionen allgemein: Darminfektionen, vor allem Durchfallerkrankungen, sind weit verbreitet, auch mit Ruhr und Cholera ist landesweit zu rechnen, vor allem im S. Hohes Risiko für Hepatitis A und E, durch Nahrung und Trinkwasser übertragene Form der infektiösen Gelbsucht, sowie für Hepatitis B durch Blut- und sexuelle Kontakte. Tollwut ist im Land verbreitet und wird vor allem durch streunende Hunde übertragen. Hirnhautentzündungen (Meningokokken) treten saisonal in der Trockenzeit auf. Malaria nimmt nach Süden hin zu. Im Süd-Sudan gibt es auch Schlafkrankheit, Rückfallfieber, Affenpocken sowie virale hämorrhagische Fieber. Größere Ausbrüche von Gelbfieber wurden 2003, 2005 und 2012 verzeichnet. Hygiene und adäquaten Impfschutz beachten.
Leishmaniase, kutane:
Poliomyelitis: Seit August 2020 wurden 56 Infektionen mit Impfstoff-abgeleitetem Poliovirus Typ 2 (cVDPV2) registriert, 8 davon im Januar 2021. Durch das Auftreten des cVDPV2 wird das Land zu einem Land mit potentiellem Risiko der internationalen Verbreitung des Erregers. Infolge dessen sollten alle Personen (Einheimische und Touristen), die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben, bei der Ausreise eine Impfung gegen Polio vorweisen können. Die Impfung muss zwischen 4 Wochen und einem Jahr vor der Abreise erfolgen und in einem international gültigen Impfausweis dokumentiert sein. Impfschutz beachten.
Rift Valley-Fieber:
Medizinische Versorgung: Es ist mit erheblichen Engpässen bei der ärztlichen und
medikamentösen Versorgung zu rechnen. Adaequate Ausstattung der
Reiseapotheke
(Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam), Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des
Rettungsrückflug-Risikos für Notfälle dringend empfohlen.
Für Deutschland zuständige Vertretung:
Deutsche Vertretung:
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.
Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
 |
 |
Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten) |
|
 |
 |
Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten) |
|
 |
 |
Reisebüros , die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können. |
Die Angaben in diesem Informationssystem wurden nach bestem Wissen und sorgfältiger Recherche zusammengestellt. Eine Gewähr oder Haftung kann nicht übernommen werden.
© Inhalte: Centrum für Reisemedizin 2021 |
|