Reisemedizinische Länderinformationen des CRM Centrum für Reisemedizin  Stand: 26.01.2021
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Singapur
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Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.
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Tropisches Klima mit Hauptregenzeit von November bis Januar;
durchschn. Temp. ganzjährig um 27° C.
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Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten
6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder
(Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
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Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der
länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.
Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise anerkannt.
Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Abweichend von der offiziellen Regelung wird bei Einreise noch ein Impfnachweis gefordert, der nicht älter als 10 Jahre ist.
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Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:
Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik ·
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(a) |
bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit
der einheimischen Bevölkerung |
(b) |
Schutz gegen Reisediarrrhoe (ETEC). |
(e) |
Für Reisende unter 25 Jahren mit engerem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung. |
Reisebedingung 1:
Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
Reisebedingung 2:
Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
Reisebedingung 3:
Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
Wichtiger Hinweis:
Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.
Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).
Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Singapur gilt als malariafrei. Seit 2009 wurden Einzelfälle von P.
knowlesi-Infektionen entdeckt. Ein realistisches Risiko für Touisten scheint
nicht zu bestehen
Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für
leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.
Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente
gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie
Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei
Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und
Verbandmaterial.
Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B.
zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.
Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen
müssen!
Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie
sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten
Mitarbeitern.
Dengue: Das Virus ist im Stadtstaat verbreitet. Da es dort keine terminierten Regenzeiten gibt, ist ganzjährig mit einem Übertragungsrisiko zu rechnen, das nach stärkeren Regenperioden ansteigt. Seit Anfang Januar wurden 495 Fälle verzeichnet. Im vergangenen Jahr wurden mit ca. 35.320 Infektionen mehr als doppelt so viele Fälle gemeldet wie 2019. 28 Menschen sind verstorben. Die Infektionszahlen sind auch höher als im Rekordjahr 2013. 2017 wurden die niedrigsten Fallzahlen seit 2001 registriert. Schutz vor den vorwiegend tagaktiven Überträgermücken beachten.
HIV/AIDS: Ausländer, die HIV-positiv sind oder AIDS haben, werden
ausgewiesen. Ausländische Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst unter 2.000
Singapur-Dollar sowie Antragsteller auf eine Daueraufenthaltserlaubnis müssen
einen negativen HIV-Test vorweisen. Der Test kann im Heimatland oder in einem
der 13 anerkannten Zentren in Singapur durchgeführt werden.
"Haze": Durch Brandrodung und Waldbrände in Indonesien und
Malaysia verursachter Smog, der zu Schleimhaut- und Atemwegsreizungen führen
kann (Kalimantan, Zentral- und Südsumatra). Gesundheitsstörungen können
besonders bei Herz- und Lungenkranken, Asthmatikern, älteren personen und
Kleinkindern auftreten.
Für Deutschland zuständige Vertretung:
Deutsche Vertretung:
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.
Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
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Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten) |
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Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten) |
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Reisebüros , die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können. |
Die Angaben in diesem Informationssystem wurden nach bestem Wissen und sorgfältiger Recherche zusammengestellt. Eine Gewähr oder Haftung kann nicht übernommen werden.
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