Reisemedizinische Länderinformationen des CRM Centrum für Reisemedizin  Stand: 26.01.2021
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Saudi-Arabien
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Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.
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Subtropisch-trockenes Klima; nur im Bergland des Südwestens
Sommerregen; durchschn Temp. in Riad im Januar 14 °C, im Juli 35 °C.
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Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten
6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder
(Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
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Poliomyelitis: Alle Personen, die aus Ländern, in denen Polio-Wildviren gemeldet sind, nach Saudi-Arabien einreisen,
müssen eine Polio-Impfung vorweisen. Außerdem erhalten alle Reisenden an der Grenze eine Dosis oralen
Polio-Impfstoff. Ein entsprechender Impfnachweis kann bereits beim Visumantrag verlangt werden.Hajj und Umrah: Für Pilger und Saisonarbeiter gelten bei der Einreise spezielle Impfvorschriften. Eine Meningokokken-Impfung mit einem tetravalenten Impfstoff muss von allen Pilgern ab 2 Jahren nachgewiesen werden. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor Einreise erfolgen. Konjugatimpfstoffe haben eine Gültigkeit von 5 Jahren, bei fehlender Angabe des Impfstofftyps oder Verwendung des Polysaccharidimpfstoffs beträgt die Gültigkeit 3 Jahre. Darüber hinaus erhalten alle Personen aus Ländern des afrikanischen Meningitis-Gürtels bei der Einreise eine Chemoprophylaxe zur Verminderung des Ausscheider-Risikos. Unabhängig von der Impfvorschrift für Hajj-Pilger wird der Impfschutz allen Reisenden nach Mekka oder Medina das ganze Jahr über empfohlen. Weitere Einreisevorschriften für Pilger aus bestimmten Ländern sind möglich. Einzelheiten veröffentlicht das
saudische Gesundheitsministerium im Internet unter www.hajjinformation.com. Einzelheiten und Hinweise finden sich nach Bekanntgabe durch die saudischen Behörden auch im Abschnitt "Aktuelle Meldungen".
Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der
länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.
Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise nicht anerkannt.
Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig.
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Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:
Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik ·
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(b) |
bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit
der einheimischen Bevölkerung |
(c) |
bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren |
(d) |
bei engerem Kontakt zur einheimischen
Bevölkerung. |
Reisebedingung 1:
Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
Reisebedingung 2:
Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
Reisebedingung 3:
Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
Wichtiger Hinweis:
Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.
Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).
Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Risiko:
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ganzjährig
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- geringes Risiko in ländlichen Gebieten im SW, v.a. während und nach Regenperioden;
- die übrigen Landesteile gelten alsmalariafrei.
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Vorbeugung:
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Ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden
verringert das Malariarisiko erheblich (Expositionsprophylaxe).
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- In der Dämmerung und nachts Aufenthalt in
mückengeschützten Räumen (Räume mit aircondition, Mücken fliegen nicht vom
Warmen ins Kalte)
- Beim Aufenthalt im Freien in Malariagebieten abends und
nachts weitgehend körperbedeckende Kleidung (lange Ärmel, lange
Hosen).
- Anwendung von insektenabwehrenden Mitteln an unbedeckten
Hautstellen (Wade, Handgelenke, Nacken). Wirkungsdauer ca. 2-4 Std.
- Im Wohnbereich Anwendung von insektenabtötenden Mitteln in
Form von Aerosolen, Verdampfern, Kerzen, Räucherspiralen.
- Schlafen unter dem Moskitonetz (vor allem in
Hochrisikogebieten)
Ergänzend ist die Mitnahme von Anti-Malaria-Medikamenten zur Notfallselbsttherapie zu empfehlen. Zu Art und Dauer der Behandlung fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. informieren
Sie sich in einer qualifizierten reisemedizinischen Beratungsstelle (s.unten). Malariamittel sind verschreibungspflichtig.
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Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für
leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.
Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente
gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie
Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei
Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und
Verbandmaterial.
Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B.
zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.
Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen
müssen!
Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie
sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten
Mitarbeitern.
Coronavirus (MERS-CoV ): 2012 ist ein neuartiges Coronavirus (MERS-CoV, kurz für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus) aufgetreten. Als Tierreservoir und somit als Ansteckungsquelle für den Menschen wurden Dromedare bestätigt. Landesweit kam es bis zum 10. Dezember zu 2.165 laborbestätigten Infektionen mit 833 Todesfällen. Nach einer Pause von mehr als 5 Monaten wurde Anfang November ein Fall in Riad gemeldet. Seit Anfang des letzten Jahres wurden 61 Erkrankungen und 21 Todesfälle registriert. 2019 wurden 205 Fälle gemeldet, die meisten davon in der Stadt Wadi Al Dawasir (Region Riad) und in der Hauptstadt Riad. 56 Menschen sind verstorben. WHO-Experten sehen zum momentanen Zeitpunkt keinen Grund, von Reisen in die betroffenen Gebiete abzuraten. Eine Infektion zeigt sich meist in Form einer Lungenentzündung. Häufige Symptome sind Fieber, Husten und Schwierigkeiten beim Atmen. Personen, die während oder nach einem Aufenthalt in den betroffenen Gebieten diese Symptome entwickeln, sollten umgehend einen Arzt aufsuchen.
HIV-Test: Für Arbeitsaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer
Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft).
Einfuhr: Die Einfuhr von Nahrungsmitteln (insbesondere Alkohol und Schweinefleisch) sowie von Morphin-haltigen
Medikamenten ist verboten. Probleme kann es auch bei der Einfuhr von HIV-Medikamenten geben.
Für Deutschland zuständige Vertretung:
Deutsche Vertretung:
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.
Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
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Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten) |
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Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten) |
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Reisebüros , die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können. |
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