Reisemedizinische Länderinformationen des CRM Centrum für Reisemedizin  Stand: 16.04.2021
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Iran
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Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.
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Wüsten- und Steppenklima mit abnehmenden Niederschlägen von
Nordwesten nach Südosten; nur am Kaspischen Meer ganzjährig feucht;
durchschn. Temp. im Januar in Teheran 2° C, im Juli 30° C.
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Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten
6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder
(Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 9 Monaten).
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Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der
länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.
Bei Einreise aus Ländern in denen ein Infektionsrisiko besteht wird von allen (dort lebenden) Reisenden unter 15 Jahren eine Polio-Impfung verlangt.
Über die Anerkennung ärztlicher Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") liegen aktuell keine zuverlässigen Informationen vor.
Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig.
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Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:
Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik ·
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(c) |
bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit
der einheimischen Bevölkerung |
(d) |
bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren |
(f) |
bei engerem Kontakt zur einheimischen
Bevölkerung. |
Reisebedingung 1:
Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
Reisebedingung 2:
Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
Reisebedingung 3:
Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
Wichtiger Hinweis:
Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.
Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).
Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Risiko:
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März - November
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- sehr geringes Risikoim SO (südl. Teile der Provinz Sistan Baluchestan);
- übrige Landesteile und Städte gelten als
malariafrei
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Vorbeugung:
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Ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden
verringert das Malariarisiko erheblich (Expositionsprophylaxe).
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- In der Dämmerung und nachts Aufenthalt in
mückengeschützten Räumen (Räume mit aircondition, Mücken fliegen nicht vom
Warmen ins Kalte)
- Beim Aufenthalt im Freien in Malariagebieten abends und
nachts weitgehend körperbedeckende Kleidung (lange Ärmel, lange
Hosen).
- Anwendung von insektenabwehrenden Mitteln an unbedeckten
Hautstellen (Wade, Handgelenke, Nacken). Wirkungsdauer ca. 2-4 Std.
- Im Wohnbereich Anwendung von insektenabtötenden Mitteln in
Form von Aerosolen, Verdampfern, Kerzen, Räucherspiralen.
- Schlafen unter dem Moskitonetz.
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Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für
leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.
Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente
gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie
Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei
Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und
Verbandmaterial.
Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B.
zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.
Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen
müssen!
Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie
sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten
Mitarbeitern.
Coronavirus: Bisher wurden etwa 2.170.000 Infektionen mit SARS-CoV-2 nachgewiesen, ca. 65.700 Menschen sind verstorben. Seit Anfang Dezember sind die Fallzahlen gesunken, seit Ende Januar steigen die Infektionen erneut stark an. Offizielle Regelungen beachten, soziale Kontakte, besonders zu Erkrankten, meiden und sehr sorgfältig auf Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen achten
HIV-Test: Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in
englischer Sprache verlangt.
Versicherung: Für die Dauer des Aufenthaltes im Iran muss seit 2008 eine
Krankenversicherung in Deutschland oder Iran abgeschlossen werden.
Für Deutschland zuständige Vertretung:
Deutsche Vertretung:
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.
Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
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Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten) |
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Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten) |
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Reisebüros , die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können. |
Die Angaben in diesem Informationssystem wurden nach bestem Wissen und sorgfältiger Recherche zusammengestellt. Eine Gewähr oder Haftung kann nicht übernommen werden.
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