Reisemedizinische Länderinformationen des CRM Centrum für Reisemedizin
Stand: 02.06.2023

Guinea-Bissau

Guinea-Bissau

In diesem Dokument
Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.



 Klima 

Tropisch-wechselfeuchtes Klima Regenzeit von Mai bis Oktober; Durchschnittstemp. ganzjährig um 27° C.


 Einreise-Impfvorschriften 

Aktuelle Einreisevorschriften aufgrund der Corona-Pandemie siehe Corona-Einreiseinformationen: www.crm.de/einreise-corona

Gelbfieber-Impfung für alle Reisenden vorgeschrieben (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr)

Qualifizierte Beratungsstellen

Entsprechend Vorgaben der WHO sollten Einheimische und alle Reisenden, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben, bei der Ausreise eine Impfung gegen Polio vorweisen. Die Impfung muss zwischen 4 Wochen und einem Jahr vor der Abreise erfolgen und in einem international gültigen Impfausweis dokumentiert sein.

Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise nicht anerkannt.

Gemäß den International Health Regulations (2005) der WHO, in der geänderten Fassung vom 11. Juli 2016, ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Es ist möglich, dass abweichend von der offiziellen Regelung bei Einreise ein Impfnachweis verlangt wird, der nicht älter als 10 Jahre ist.


 Empfohlener Impfschutz 

Allgemein zu empfehlender Impfschutz überprüfen, ggf. ergänzen bzw. auffrischen.

Je nach Reisestil und Aufenthaltsbedingungen im Lande außerdem zu erwägen:


Qualifizierte Beratungsstellen
Impfschutz Reisebedingung 1 Reisebedingung 2 Reisebedingung 3
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(f) bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
(h) bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren
(i) Bei aktuellen Ausbrüchen.

Reisebedingung 1:
Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich

Reisebedingung 2:
Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)

Reisebedingung 3:
Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)


Wichtiger Hinweis:

Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.

Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).

Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).


 Malaria 

Risiko:

ganzjährig


Mückenschutz
hohes Risiko landesweit.

Vorbeugung:

Ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden verringert das Malariarisiko erheblich (Expositionsprophylaxe).

Die wichtigsten Maßnahmen sind:

  • In der Dämmerung und nachts Aufenthalt in mückengeschützten Räumen (Räume mit aircondition, Mücken fliegen nicht vom Warmen ins Kalte)
  • Beim Aufenthalt im Freien in Malariagebieten abends und nachts weitgehend körperbedeckende Kleidung (lange Ärmel, lange Hosen).
  • Anwendung von insektenabwehrenden Mitteln an unbedeckten Hautstellen (Wade, Handgelenke, Nacken). Wirkungsdauer ca. 2-4 Std.
  • Im Wohnbereich Anwendung von insektenabtötenden Mitteln in Form von Aerosolen, Verdampfern, Kerzen, Räucherspiralen.
  • Schlafen unter dem Moskitonetz (vor allem in Hochrisikogebieten)

Ergänzend ist die Einnahme von Anti-Malaria-Medikamenten (Chemoprophylaxe) dringend zu empfehlen. Zu Art und Dauer der Chemoprophylaxe fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. informieren Sie sich in einer qualifizierten reisemedizinischen Beratungsstelle (s.unten). Malariamittel sind verschreibungspflichtig.


 Ratschläge zur Reiseapotheke 

Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.

Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und Verbandmaterial.

Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B. zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.

Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen müssen!

Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten Mitarbeitern.


 Aktuelle Meldungen 

Darminfektionen: Risiko für Durchfallerkrankungen landesweit. Cholera tritt sporadisch auf, größere Ausbrüche werden derzeit nicht gemeldet. Hygiene beachten.


 Allgemeine Hinweise 

Medizinische Versorgung: Landesweit ist mit erheblichen Engpässen bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Adaequate Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam), Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des Rettungsrückflug-Risikos für Notfälle dringend empfohlen.


 Botschaften 

Für Deutschland zuständige Vertretung:

Deutsche Vertretung:

(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)


 Auslandskrankenversicherung 

Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.

Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.

Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.

Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).



 Beratungsstellen 

Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:

Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten)

Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten)

Reisebüros , die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können.



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