Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.
Tropisch-heiße Küstenregion, im Norden ganzjährig feucht,
im Süden extrem trocken; im Hochland gemäßigtes Klima; östl. Tiefland
feuchtheiß; mittl. Temp. in Guayaquil ganzjährig um 26° C, in Quito 13°
C.
Aktuelle Einreisevorschriften aufgrund der Corona-Pandemie siehe Corona-Einreiseinformationen: www.crm.de/einreise-corona
Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben
Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten
6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder
(Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Nach einer Mitteilung des ecuadorianischen
Gesundheitsministeriums von 2008 besteht für einige der Provinzen im Tiefland
östlich der Anden (Amazonasbecken) eine Gelbfieber-Impfpflicht, die allerdings
nicht immer kontrolliert wird.
Gelbfieber-Impfbescheinigung auch
erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der
länger als 12
Stunden dauert, in einem der untenstehenden
Länder.Nach Angaben des Auswärtigen Amtes gilt das nicht mehr für Transitreisende über Äthiopien oder Kenia, solange sie den jeweiligen Flughafen nicht verlassen und nicht mehr als 12 Stunden im Transit verbringen.
Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise anerkannt.
Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig.
Bei Reisen in endemische Gebiete vom Land und der WHO empfohlen: Hierzu gehören alle im Amazonasbecken gelegenen Provinzen östlich der Anden: Esmeraldas, Morana, Napo, Orellana, Pastaza, Santiago, Zamora. Kein
Übertragungsrisiko besteht lt. der WHO in den Städten Guayaquil und Quito sowie auf den Galapagos-Inseln.
(c)
bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit
der einheimischen Bevölkerung
(d)
bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren; nicht auf den Galapagos-Inseln
(e)
Schutz gegen Reisediarrhoe (ETEC).
(g)
bei engerem Kontakt zur einheimischen
Bevölkerung.
Reisebedingung 1: Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
Reisebedingung 2: Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
Reisebedingung 3: Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
Wichtiger Hinweis:
Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.
Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).
Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
geringes Risiko im Tiefland der Amazonasregion sowie im tiefer gelegenen Regionen im N und W;
kein Risiko in Höhenlagen, Städten sowie auf den Galapagos-Inseln.
Vorbeugung:
Ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden
verringert das Malariarisiko erheblich (Expositionsprophylaxe).
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
In der Dämmerung und nachts Aufenthalt in
mückengeschützten Räumen (Räume mit aircondition, Mücken fliegen nicht vom
Warmen ins Kalte)
Beim Aufenthalt im Freien in Malariagebieten abends und
nachts weitgehend körperbedeckende Kleidung (lange Ärmel, lange
Hosen).
Anwendung von insektenabwehrenden Mitteln an unbedeckten
Hautstellen (Wade, Handgelenke, Nacken). Wirkungsdauer ca. 2-4 Std.
Im Wohnbereich Anwendung von insektenabtötenden Mitteln in
Form von Aerosolen, Verdampfern, Kerzen, Räucherspiralen.
Schlafen unter dem Moskitonetz (vor allem in
Hochrisikogebieten)
Ergänzend ist die Mitnahme von Anti-Malaria-Medikamenten zur Notfallselbsttherapie zu empfehlen. Zu Art und Dauer der Behandlung fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. informieren
Sie sich in einer qualifizierten reisemedizinischen Beratungsstelle (s.unten). Malariamittel sind verschreibungspflichtig.
Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für
leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.
Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente
gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie
Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei
Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und
Verbandmaterial.
Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B.
zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.
Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen
müssen!
Dengue: Seit Beginn des Jahres wurden ca. 2.650 Verdachtsfälle gemeldet, 2 Menschen sind verstorben. Infolge saisonaler Regenfälle ist die Küstenregion besonders betroffen. 2022 wurden 16.020 Fälle bestätigt. 13 Menschen sind verstorben. 2021 wurden ca. 20.319 Infektionen und 19 Todesfälle registriert. Schutz vor den überwiegend tagaktiven Überträgermücken beachten. Seit Februar 2023 ist eine Impfung verfügbar.
Medizinische Versorgung: Außerhalb der Großstädte und Touristikzentren ist mit erheblichen Engpässen bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Adaequate Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam), Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des Rettungsrückflug-Risikos für Notfälle dringend empfohlen.
Reisekrankenversicherung: Nach Angaben des Auswärtigen Amtes und des ecuadorianischen Tourismusministeriums ist seit dem 10. September 2018 eine gültige Reisekrankenversicherung für Touristen verpflichtend. Auch im Land ansässige Ausländer müssen eine gesetzliche oder private Krankenversicherung nachweisen.
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.
Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten)
Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten)
Reisebüros , die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können.
Die Angaben in diesem Informationssystem wurden nach bestem Wissen und sorgfältiger Recherche zusammengestellt. Eine Gewähr oder Haftung kann nicht übernommen werden.