Reisemedizinische Länderinformationen des CRM Centrum für Reisemedizin  Stand: 26.01.2021
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Tschad
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Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.
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Im Norden Wüstenklima mit sehr geringen Jahresniederschlägen; im
Süden wechselfeucht mit Regenzeit von Mai bis Mitte Oktober; durchschn. Temp.
in N´Djamena im Dezember 23,3 °C, im Mai 33,5 °C.
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Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten
6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder
(Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 9 Monaten).
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Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der
länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.
Entsprechend Vorgaben der WHO sollten Einheimische und alle Reisenden, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben, bei der Ausreise eine Impfung gegen Polio vorweisen. Die Impfung muss zwischen 4 Wochen und einem Jahr vor der Abreise erfolgen und in einem international gültigen Impfausweis dokumentiert sein.
Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise nicht anerkannt.
Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Es ist möglich, dass abweichend von der offiziellen Regelung bei Einreise ein Impfnachweis verlangt wird, der nicht älter als 10 Jahre ist.
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Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:
Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik ·
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(c) |
Landesteile südlich der Sahara |
(f) |
bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit
der einheimischen Bevölkerung |
(h) |
bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren |
Reisebedingung 1:
Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
Reisebedingung 2:
Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
Reisebedingung 3:
Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
Wichtiger Hinweis:
Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.
Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).
Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Risiko:
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ganzjährig im Süden, saisonal im Zentrum und Osten
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- hohes Risiko im S ganzjährig, im Zentrum und O saisonal;
- kein Risiko im Norden
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Vorbeugung:
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Ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden
verringert das Malariarisiko erheblich (Expositionsprophylaxe).
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- In der Dämmerung und nachts Aufenthalt in
mückengeschützten Räumen (Räume mit aircondition, Mücken fliegen nicht vom
Warmen ins Kalte)
- Beim Aufenthalt im Freien in Malariagebieten abends und
nachts weitgehend körperbedeckende Kleidung (lange Ärmel, lange
Hosen).
- Anwendung von insektenabwehrenden Mitteln an unbedeckten
Hautstellen (Wade, Handgelenke, Nacken). Wirkungsdauer ca. 2-4 Std.
- Im Wohnbereich Anwendung von insektenabtötenden Mitteln in
Form von Aerosolen, Verdampfern, Kerzen, Räucherspiralen.
- Schlafen unter dem Moskitonetz (vor allem in
Hochrisikogebieten)
Ergänzend ist die Einnahme von Anti-Malaria-Medikamenten
(Chemoprophylaxe) dringend zu empfehlen. Zu Art und Dauer der Chemoprophylaxe
fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. informieren Sie sich in einer
qualifizierten reisemedizinischen Beratungsstelle (s.unten). Malariamittel sind
verschreibungspflichtig.
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Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für
leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.
Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente
gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie
Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei
Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und
Verbandmaterial.
Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B.
zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.
Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen
müssen!
Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie
sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten
Mitarbeitern.
Chikungunya: Seit Mitte August wurden im Osten des Landes ca. 38.400 Verdachtsfälle registriert. Ein Mensch ist verstorben. Bereits Anfang April waren die ersten Erkrankungen in der Stadt Abéché (Region Wadai) gemeldet worden. Schutz vor den vorwiegend tagaktiven Überträgermücken beachten.
Infektionskrankheiten: Risiko für Durchfallerkrankungen landesweit. Im gesamten Land gibt es immer wieder Ausbrüche von Cholera. Die meisten Menschen leben unter extrem schlechten sanitären Bedingungen, so dass Trinkwasser mit Fäkalien verunreinigt wird. Hygiene beachten.
Masern:
Poliomyelitis: Seit März letzten Jahres wurden 98 Infektionen mit Impfstoff-abgeleitetem Poliovirus Typ 2 (cVDPV2) registriert. 2019 wurden zwischen Oktober und Dezember 11 Fälle gemeldet. Die letzten Infektionen mit einem Wildvirus wurden 2000 registriert. Durch das Auftreten des cVDPV2 gehört das Land formal zu den Ländern mit potentiellem Risiko der internationalen Verbreitung des Erregers. Infolge dessen müssen alle Personen (Einheimische und Touristen), die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben, bei der Ausreise eine Impfung gegen Polio vorweisen. Die Impfung muss zwischen 4 Wochen und einem Jahr vor der Abreise erfolgen und in einem international gültigen Impfausweis dokumentiert sein. Impfschutz beachten.
Medizinische Versorgung: Landesweit ist mit erheblichen Engpässen bei der
ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Adaequate Ausstattung
der Reiseapotheke
(Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam), Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des
Rettungsrückflug-Risikos für Notfälle dringend empfohlen.
Für Deutschland zuständige Vertretung:
Deutsche Vertretung:
- Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland
Av. Félix Eboué, N'Djamena
Tel.: (00 235) 22 51 62 02, 22 51 56 47
Fax: (00 235) 251 48 00
E-Mail:info@ndjamena.diplo.de
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.
Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
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Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten) |
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Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten) |
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Reisebüros , die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können. |
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