Reisemedizinische Länderinformationen des CRM Centrum für Reisemedizin  Stand: 15.01.2021
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Bangladesh
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Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.
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Tropisches Monsunklima mit Trockenzeit zwischen November und
April; 90% des Jahresniederschlags während des Südwestmonsuns April bis
Oktober; durchschn. Jahrestemp. in Dhaka 26° C, Temp. im September 29° C, im Januar
19° C.
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Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten
6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder
(Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
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Gelbfieber-Impfbescheinigung auch
erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr) in
einem der untenstehenden Länder.
Über die Anerkennung ärztlicher Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") liegen aktuell keine zuverlässigen Informationen vor.
Gemäß den geänderten International Health Regulations der WHO (am 11. Juli 2016 in Kraft getreten) ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Es ist möglich, dass abweichend von der offiziellen Regelung bei Einreise ein Impfnachweis verlangt wird, der nicht älter als 10 Jahre ist.
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Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:
Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik ·
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(c) |
bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit
der einheimischen Bevölkerung |
(d) |
bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren |
(f) |
bei besonderen Aufenthaltsbedingungen in
bestimmten ländlichen Gebieten. |
(g) |
bei engerem Kontakt zur einheimischen
Bevölkerung. |
Reisebedingung 1:
Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich
Reisebedingung 2:
Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)
Reisebedingung 3:
Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)
Wichtiger Hinweis:
Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.
Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).
Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Risiko:
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ganzjährig
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- geringes bis mittleres Risikoin den östlichen Landesteilen mit
höherem Anteil von P. falciparum östlich des Brahmaputra, vor allem
in den Grenzgebieten zu Myanmar und Indien mit der Chittagong-
Division im SO und dem sog. „Teegarten“ an der Grenze zu Meghalaya
im NO;
- Dhaka, die zentralen und westlichen Landesteile gelten als malariafrei
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Vorbeugung:
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Ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden
verringert das Malariarisiko erheblich (Expositionsprophylaxe).
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- In der Dämmerung und nachts Aufenthalt in
mückengeschützten Räumen (Räume mit aircondition, Mücken fliegen nicht vom
Warmen ins Kalte)
- Beim Aufenthalt im Freien in Malariagebieten abends und
nachts weitgehend körperbedeckende Kleidung (lange Ärmel, lange
Hosen).
- Anwendung von insektenabwehrenden Mitteln an unbedeckten
Hautstellen (Wade, Handgelenke, Nacken). Wirkungsdauer ca. 2-4 Std.
- Im Wohnbereich Anwendung von insektenabtötenden Mitteln in
Form von Aerosolen, Verdampfern, Kerzen, Räucherspiralen.
- Schlafen unter dem Moskitonetz (vor allem in
Hochrisikogebieten)
Ergänzend ist die Mitnahme von Anti-Malaria-Medikamenten zur Notfallselbsttherapie zu empfehlen. Zu Art und Dauer der Behandlung fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. informieren
Sie sich in einer qualifizierten reisemedizinischen Beratungsstelle (s.unten). Malariamittel sind verschreibungspflichtig.
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Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für
leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.
Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente
gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie
Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei
Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und
Verbandmaterial.
Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B.
zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.
Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen
müssen!
Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie
sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten
Mitarbeitern.
Coronavirus: Bisher wurden etwa 526.485 Infektionen mit SARS-CoV-2 nachgewiesen, 7.862 Menschen sind verstorben. Die Zahl der täglichen Neuinfektionen geht nach einen erneuten Höhepunkt Ende November wieder zurück. Offizielle Regelungen beachten, soziale Kontakte, besonders zu Erkrankten, meiden und sehr sorgfältig auf Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen achten.
Darminfektionen: Risiko für Durchfallerkrankungen landesweit. Der Erreger der Cholera kommt in der Region regelmäßig vor. Hygiene und ggf. Impfschutz beachten.
Dengue: Im vergangenen Jahr wurden bisher 1.405 Erkrankungen und 7 Todesfälle gemeldet. 2019 wurden landesweit ca. 101.355 Fälle verzeichnet. 276 Menschen sind verstorben. Es waren die höchsten Erkrankungszahlen seit dem Jahr 2000, als der Erreger erstmals im Land nachgewiesen wurde. Schutz vor tagaktiven Mücken beachten.
Trinkwasser / Nahrungsmittel: Durch mineralische Arsenvorkommen im Boden ist in weiten Teilen
des Landes mit einer erhöhten Belastung des aus Grundwasser (Brunnen)
geförderten Trinkwassers sowie des Getreides (vor allem Reis) mit Arsenikalien
zu rechnen. Betroffen sind 61 der 64 Distrikte, am stärksten im SW des Landes.
Hier wurden in einzelnen Brunnen Arsenkonzentrationen von mehr als 500 µg/l
gemessen. Die zulässige Höchstmenge im Trinkwasser wird in Bangladesh mit
0,05 ug/l angegeben; nach WHO-Standard liegt sie weltweit bei 0,01 µg/l. Durch
übliche physikalische oder chemische Maßnahmen (Abkochen, Desinfizieren)
werden die toxischen Verbindungen nicht eliminiert. Für Kurzzeitreisende
erscheint die temporäre Exposition tolerabel. Bei Langzeitaufenthalten sollte
eine spezielle Beratung durch einen Toxikologen bzw. Wasserhygieniker
erfolgen.
Medizinische Versorgung: Außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Engpässen
bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Adaequate
Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten,
Begleitattest ratsam), Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des
Rettungsrückflug-Risikos für Notfälle dringend empfohlen.
Für Deutschland zuständige Vertretung:
Deutsche Vertretung:
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.
Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
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Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten) |
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Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten) |
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Reisebüros , die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können. |
Die Angaben in diesem Informationssystem wurden nach bestem Wissen und sorgfältiger Recherche zusammengestellt. Eine Gewähr oder Haftung kann nicht übernommen werden.
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