Reisebedingung 1: Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich Reisebedingung 2: Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards) Reisebedingung 3: Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards) Wichtiger Hinweis: Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden. Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen). Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Vorbeugung:
Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind. Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und Verbandmaterial. Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B. zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein. Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen müssen! Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten Mitarbeitern.
Darminfektionen: Risiko für Durchfallerkrankungen landesweit, auch mit lokalen Cholera-Ausbrüchen ist zu rechnen. Hygiene beachten. Poliomyelitis: Im Kayah-Staat (SO) wurden 3 Fälle von schlaffen Lähmungen durch Impfstoff-abgeleitetes Poliovirus des Typs 1 (cVDPV1) gemeldet. Bei 5 symptomlosen Kontaktpersonen wurde das Virus ebenfalls nachgewiesen. 3 weitere Infektionen wurden im benachbarten Kayin-Staat gemeldet. Alle Personen (Einheimische und Touristen), die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben, müssen bei der Ausreise eine Impfung gegen Polio vorweisen. Die Impfung muss zwischen 4 Wochen und einem Jahr vor der Abreise erfolgen und in einem international gültigen Impfausweis dokumentiert sein. Generell wird eine Impfung empfohlen.
Medizinische Versorgung: Außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Engpässen
bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Adaequate
Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten,
Begleitattest ratsam), Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des
Rettungsrückflug-Risikos für Notfälle dringend empfohlen.
Sicherheitshinweis: Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt. Am 1. Februar 2021 wurden landesweit hochrangige Mitglieder der Zivilregierung und der Zivilgesellschaft durch das Militär festgenommen. Das Militär hat die Macht übernommen und den Ausnahmezustand angeordnet. Internet und gelegentlich auch Telefonverbindungen werden substantiell gestört. In Yangon (Rangun), Mandalay und vielen anderen Orten werden weiterhin Demonstrationen und Proteste verübt, denen Sicherheitskräfte mit grausamer Gewalt begegnen. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens und die medizinische Versorgung sind erheblich beeinträchtigt. Eine Bewegung des zivilen Ungehorsams erhält dennoch großen Zuspruch. Eine nochmals zunehmende Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte und wachsende Unberechenbarkeit der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden. Der internationale Flughafen in Rangun (Yangon) ist für humanitäre Flüge sowie für Frachtflüge geöffnet. Nach vorliegenden Informationen ist die Ausreise mit verschiedenen Fluglinien u.a. nach Seoul, Kuala Lumpur, Singapur mit Weiterflugmöglichkeiten nach Europa grundsätzlich weiterhin möglich. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden. Demonstrationen und größere Menschenansammlungen sollten grundsätzlich gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgt werden, außerdem sollte während eines Aufenthalts die aktuelle Medienberichterstattung verfolgt werden (www.auswaertiges-amt.de).
Für Deutschland zuständige Vertretung:
Deutsche Vertretung:
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen. Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet. Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten. Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
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