Reisebedingung 1: Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich Reisebedingung 2: Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards) Reisebedingung 3: Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards) Wichtiger Hinweis: Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden. Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen). Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Vorbeugung:
Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind. Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und Verbandmaterial. Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B. zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein. Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen müssen! Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten Mitarbeitern.
Darminfektionen: Risiko für Durchfallerkrankungen landesweit. Der Erreger der Cholera kommt in der Region regelmäßig vor. Hygiene und ggf. Impfschutz beachten. Dengue: Seit Beginn des Jahres wurden ca. 1.700 Erkrankungen und 3 Todesfälle bestätigt. 2021 wurden ca. 27.800 Infektionen gemeldet. 100 Menschen sind verstorben. Seit Juli steigen die Fallzahlen deutlich an. Besonders betroffen ist die Hauptstadt Dhaka. Schutz vor tagaktiven Mücken beachten.
Trinkwasser / Nahrungsmittel: Durch mineralische Arsenvorkommen im Boden ist in weiten Teilen
des Landes mit einer erhöhten Belastung des aus Grundwasser (Brunnen)
geförderten Trinkwassers sowie des Getreides (vor allem Reis) mit Arsenikalien
zu rechnen. Betroffen sind 61 der 64 Distrikte, am stärksten im SW des Landes.
Hier wurden in einzelnen Brunnen Arsenkonzentrationen von mehr als 500 µg/l
gemessen. Die zulässige Höchstmenge im Trinkwasser wird in Bangladesh mit
0,05 ug/l angegeben; nach WHO-Standard liegt sie weltweit bei 0,01 µg/l. Durch
übliche physikalische oder chemische Maßnahmen (Abkochen, Desinfizieren)
werden die toxischen Verbindungen nicht eliminiert. Für Kurzzeitreisende
erscheint die temporäre Exposition tolerabel. Bei Langzeitaufenthalten sollte
eine spezielle Beratung durch einen Toxikologen bzw. Wasserhygieniker
erfolgen. Medizinische Versorgung: Außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Engpässen
bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Adaequate
Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten,
Begleitattest ratsam), Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des
Rettungsrückflug-Risikos für Notfälle dringend empfohlen.
Für Deutschland zuständige Vertretung:
Deutsche Vertretung:
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen. Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet. Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten. Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
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