Reisebedingung 1: Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich Reisebedingung 2: Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards) Reisebedingung 3: Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards) Wichtiger Hinweis: Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden. Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen). Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Vorbeugung:
Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind. Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und Verbandmaterial. Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B. zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein. Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen müssen! Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten Mitarbeitern.
Affenpocken: Nachdem im Mai in Großbritannien mehrere Fälle bestätigt wurden, haben auch andere Länder Infektionen gemeldet. In Mexiko wurden ca. 3.930 Infektionen und 4 Todesfälle bestätigt. Das Virus kommt in Zentral- und Westafrika vor, Fälle außerhalb Afrikas gingen bisher auf Reisende oder importierte Tiere zurück. Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten einer infizierten Person oder mit viruskontaminierten Gegenständen. Darminfektionen: Risiko für Durchfallerkrankungen landesweit. Aufgrund von Mängeln im Abwassersystem sowie bei der Trinkwasserversorgung kommt es regelmäßig zu Hepatitis A-Ausbrüchen, betroffen sind vor allem Kinder. Hygiene und Impfschutz beachten. Dengue: Seit Anfang des Jahres wurden bereits mehr als 7.220 Erkrankungen und ein Todesfall gemeldet. Das sind etwa dreimal so viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Besonders betroffen ist erneut die Yucatan-Halbinsel. Im letzten Jahr wurden ca. 59.500 Verdachtsfälle verzeichnet. 53 Menschen sind verstorben. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die bestätigten Infektionen und die Todesfälle landesweit etwa verdoppelt. Schutz vor überwiegend tagaktiven Stechmücken beachten. Seit Februar 2023 ist eine Impfung verfügbar.
Gesundheitszeugnis / HIV-Test: Für Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health
Certificate") sowie ein HIV-Test in spanischer Sprache verlangt.
Für Deutschland zuständige Vertretung:
Deutsche Vertretung:
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen. Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet. Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten. Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
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