Reisemedizinische Länderinformationen des CRM Centrum für Reisemedizin
Stand: 02.06.2023


Kuba

Kuba
In diesem Dokument

Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.


 Klima 

Tropisches, wechselfeuchtes Klima mit Trockenzeit im Winter; Hauptniederschläge von Mai bis Oktober; durchschn. Temp. in Havanna im Januar 21,5 °C, im August 27 °C.


 Einreise-Impfvorschriften 

Aktuelle Einreisevorschriften aufgrund der Corona-Pandemie siehe Corona-Einreiseinformationen: www.crm.de/einreise-corona

Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben

Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten 6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 9 Monaten).

Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.

Über die Anerkennung ärztlicher Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") liegen aktuell keine zuverlässigen Informationen vor.

Gemäß den International Health Regulations (2005) der WHO, in der geänderten Fassung vom 11. Juli 2016, ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Es ist möglich, dass abweichend von der offiziellen Regelung bei Einreise ein Impfnachweis verlangt wird, der nicht älter als 10 Jahre ist.


Qualifizierte Beratungsstellen

Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:
Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik


 Empfohlener Impfschutz 

Allgemein zu empfehlender Impfschutz überprüfen, ggf. ergänzen bzw. auffrischen.

Je nach Reisestil und Aufenthaltsbedingungen im Lande außerdem zu erwägen:


Qualifizierte Beratungsstellen
Impfschutz Reisebedingung 1 Reisebedingung 2 Reisebedingung 3
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(d) bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
(e) bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren

Reisebedingung 1:
Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich

Reisebedingung 2:
Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)

Reisebedingung 3:
Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)


Wichtiger Hinweis:

Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.

Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).

Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).


 Malaria 

Kuba wurde bereits 1973 von der WHO als malariafrei erklärt. Der Vektor ist weiterhin im Land verbreitet, sodass es durch importierte Fälle schon zu kleineren Ausbrüchen kam. Im März 2017 wurden 2 autochthone Fälle von Malaria tertiana offiziell bestätigt. Der Erreger wurde mit einem Patienten aus Guayana importiert. Maßnahmen zur Mückenbekämpfung wurden verstärkt.

 Ratschläge zur Reiseapotheke 

Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.

Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und Verbandmaterial.

Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B. zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.

Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen müssen!

Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten Mitarbeitern.



 Aktuelle Meldungen 

Zur Zeit liegen keine Meldungen vor.

 Allgemeine Hinweise 

Ciguatera-Fischvergiftung: Es besteht ein saisonales Risiko bei Verzehr von größeren Raubfischen (auch gegart). Örtliche Warnhinweise beachten!

HIV-Test: Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in spanischer Sprache verlangt.



 Botschaften 

Für Deutschland zuständige Vertretung:

Deutsche Vertretung:

(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)


 Auslandskrankenversicherung 

Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.

Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.

Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.

Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).


 Beratungsstellen 

Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:

Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten)

Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten)

Reisebüros, die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können.



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