Reisemedizinische Länderinformationen des CRM Centrum für Reisemedizin
Stand: 02.06.2023


Indien - Süden

Indien - Süden
(Goa, Karnataka, Kerala, Tamil Nadu)

In diesem Dokument

Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.


 Regioneninfo 

Der Süden weist einige sehr populäre Destinationen auf, die in den letzten Jahren zunehmend Zustrom gesehen haben. Neben Goa sind dies Bangalore und Hampi in Karnataka, Kovalam und die Backwaters in Kerala sowie Chennai (Madras) und die Tempelstädte Tamil Nadus.

 Klima 

Tropisches Monsunklima mit ausgeprägter jahreszeitlicher Niederschlagsverteilung; kühle Jahreszeit von Januar bis März; heiße Jahreszeit April-Mai; im Mai/Juni im Südwesten beginnende Regenzeit schiebt sich in den folgenden Monaten allmählich nach Norden; hierbei erhält der Westen deutlich mehr Niederschläge als der Osten; durch Unregelmäßigkeiten beim Vordringen der Monsunwellen häufige Ablösung oder gleichzeitiges Auftreten von Trockenheit und Überschwemmungskatastrophen; die Western Ghats (Westküste) gehören zu den niederschlagsreichsten Regionen Indiens. In der Übergangszeit (Oktober bis Dezember) kommt es im Süden noch einmal zu reichlichen Niederschlägen (2. Regenzeit).


 Einreise-Impfvorschriften 

Aktuelle Einreisevorschriften aufgrund der Corona-Pandemie siehe Corona-Einreiseinformationen: www.crm.de/einreise-corona

Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben

Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten 6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 9 Monaten).

Gelbfieber-Impfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. aus Sambia) verlangt werden.

Reisende müssen bei Einreise aus Ländern in denen ein Infektionsrisiko besteht eine Polio-Impfung nachweisen. Die Impfung muss spätestens 4 Wochen vor Einreise erfolgen. Transitreisende sind von der Regelung ausgenommen.

Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise anerkannt.

Gemäß den International Health Regulations (2005) der WHO, in der geänderten Fassung vom 11. Juli 2016, ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Es ist möglich, dass abweichend von der offiziellen Regelung bei Einreise ein Impfnachweis verlangt wird, der nicht älter als 10 Jahre ist.


Qualifizierte Beratungsstellen

Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:
Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik


 Empfohlener Impfschutz 

Allgemein zu empfehlender Impfschutz überprüfen, ggf. ergänzen bzw. auffrischen.

Je nach Reisestil und Aufenthaltsbedingungen im Lande außerdem zu erwägen:


Qualifizierte Beratungsstellen
Impfschutz Reisebedingung 1 Reisebedingung 2 Reisebedingung 3
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(d) bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
(e) bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren
(g) bei besonderen Aufenthaltsbedingungen in bestimmten ländlichen Gebieten.

Reisebedingung 1:
Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich

Reisebedingung 2:
Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)

Reisebedingung 3:
Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)


Wichtiger Hinweis:

Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.

Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).

Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).


 Malaria 

Risiko:

ganzjährig mit saisonalen Schwankungen.

Im Süden insgesamt niedriges Risiko. Übertragungsrisiko abhängig von Ökologie und Klima, speziell betroffen sind ländliche Regionen während und kurz nach Regenperioden. Der Monsunregen zieht zwischen Mai und November von SW nach NO über das gesamte Land und dauert jeweils 3–4 Monate; im S gibt es meist eine 2. Regenzeit zwischen Okt und Dez. Nach dem Monsun kommt es regelmäßig zu Ausbrüchen (bisher nur Goa), da der Hauptvektor A. stephensi seit eingen Jahren auch im urbanen Umfeld brütet.
  • geringes Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) in der gesamten Region; in den Stadtgebieten ist mit einem geringen Risiko in der Regenzeit zu rechnen;
  • malariafrei sind Bangalore und die Höhenlagen der Westghats

Mückenschutz
Vorbeugung:

Ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden verringert das Malariarisiko erheblich (Expositionsprophylaxe).

Die wichtigsten Maßnahmen sind:

  • In der Dämmerung und nachts Aufenthalt in mückengeschützten Räumen (Räume mit aircondition, Mücken fliegen nicht vom Warmen ins Kalte)
  • Beim Aufenthalt im Freien in Malariagebieten abends und nachts weitgehend körperbedeckende Kleidung (lange Ärmel, lange Hosen).
  • Anwendung von insektenabwehrenden Mitteln an unbedeckten Hautstellen (Wade, Handgelenke, Nacken). Wirkungsdauer ca. 2-4 Std.
  • Im Wohnbereich Anwendung von insektenabtötenden Mitteln in Form von Aerosolen, Verdampfern, Kerzen, Räucherspiralen.
  • Schlafen unter dem Moskitonetz (vor allem in Hochrisikogebieten)

Ergänzend ist die Mitnahme von Anti-Malaria-Medikamenten zur Notfallselbsttherapie zu empfehlen. Zu Art und Dauer der Behandlung fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. informieren Sie sich in einer qualifizierten reisemedizinischen Beratungsstelle (s.unten). Malariamittel sind verschreibungspflichtig.



 Ratschläge zur Reiseapotheke 

Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.

Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und Verbandmaterial.

Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B. zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.

Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen müssen!

Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten Mitarbeitern.



 Aktuelle Meldungen 

Chikungunya: Im letzten Jahr wurden ca. 8.070 Erkrankungen bestätigt. Am stärksten betroffen sind die Bundesstaaten Karnataka, Maharashtra und Gujarat. 2021 wurden landesweit ca. 119.070 Verdachtsfälle verzeichnet, 11.890 Infektionen wurden bestätigt, insbesondere in den Bundesstaaten Rajasthan, Karnataka, Maharashtra, Kerala und Gujarat. 2020 wurden landesweit 43.210 Verdachtsfälle gemeldet, 6.263 Infektionen wurden bestätigt. 2019 wurden mit 81.914 Erkrankungen die meisten Verdachtsfälle seit 2015 gemeldet. Schutz vor tagaktiven Überträgermücken (Aedes-Arten) beachten.

Darminfektionen: Risiko für Durchfallerkrankungen landesweit. Mit Cholera ist regional zu rechnen. Typhus, Paratyphus sowie die oral übertragenen Formen der Hepatitis sind in ganz Indien endemisch. Milzbrand kommt sowohl in der kutanen wie in der intestinalen Form immer wieder bei Einheimischen vor. Hygiene und Impfschutz beachten.

Dengue: Infolge für die Monate April und Mai untypischer Regenfälle wurde im Bundesstaat Maharashtra ein Anstieg der Infektionen gemeldet. In der Hauptstadt Neu-Delhi sind im letzten Jahr ca. 10.180 Menschen erkrankt. Auch in den Bundesstaaten Haryana, Rajasthan und Karnataka waren die Fallzahlen angestiegen. Landesweit wurden 2022 ca. 233.250 Infektionen und 303 Todesfälle verzeichnet. 2021 wurden 193.245 Erkrankungen und 306 Todesfälle verzeichnet. 2020 wurden 44.585 Fälle gemeldet, 56 Menschen sind verstorben. Schutz vor tagaktiven Überträgermücken (Aedes-Arten) beachten. Seit Februar 2023 ist eine Impfung verfügbar.

Tollwut: In diesem Jahr wurden bereits in mehreren Bundesstaaten Todesfälle gemeldet. Mitte April ist in der Hauptstadt Neu-Delhi ein 65-Jähriger verstorben. Im März ist im Bundesstaat Telangana (Z) ein 5-jähriger Junge verstorben, nachdem er von einem streuenden Hund gebissen worden war. Bereits im Februar war in Hyderabad im selben Bundesstaat ein 4-Jähriger verstoben. Ende Februar ist im Bundesstaat Gujarat (NW) ein 5-jähriges Mädchen verstorben. Im Februar ist im Bundesstaat Assam (NO) ein 45-Jähriger nach einem Hundebiss verstorben. Im Bundesstaat Karnataka (SW) sind in diesem Jahr 2 ältere Männer und ein 3-jähriges Mädchen verstorben. Indien gehört weltweit zu den Ländern mit den höchsten Fallzahlen bei Tieren und Menschen. Im vergangenen Jahr sind in 18 Bundesstaaten insgesamt etwa 250 Menschen verstorben. Am stärksten betroffen sind die Bundesstaaten Bundesstaaten Karnataka, Maharashtra und West-Bengalen. Hauptüberträger ist der (streunende) Hund. Betroffen sind auch die Großstädte. Bei verdächtigen Tierkontakten sofort Arzt aufsuchen und auf Verwendung moderner Gewebekultur-Impfstoffe achten. Eine vorbeugende Impfung ist für alle Reisenden empfehlenswert.


 Allgemeine Hinweise 

HIV-Test: Für Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

Trinkwasser: Durch mineralische Arsenvorkommen im Boden liegt die Belastung des aus Grundwasser (Brunnen) gewonnenen Trinkwassers mit Arsenikalien wie im benachbartem Bangladesh (siehe dort) auch in Teilen des Bundesstaates Bihar z.T. erheblich über der nach WHO zulässigen Höchstgrenze von 0,01 µg/l. Das Problem ist nicht flächendeckend; nach Angaben des "Bihar's Public Health and Engineering Department" sind folgende Distrikte betroffen: Darbhanga, Bhojpur, Vaishali, Bhagalpur, Munger, Samastipur, Buxar, Khangaria, Begusarai, Katihar und Chapra sowie die Landeshauptstadt Patna. Durch Abkochen werden die auf Dauer toxischen Verbindungen nicht eliminiert. Für Kurzzeitreisende ist die temporäre Exposition tolerabel. Bei Langzeitaufenthalten in dieser Region sollte nach entsprechenden Informationen vor Ort eine spezielle Beratung durch einen Toxikologen oder Wasserhygieniker erfolgen.



 Botschaften 

Für Deutschland zuständige Vertretung:

Deutsche Vertretung:
  • Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
    No. 6/50G, Shanti Parth, Chanakyapuri, New Delhi 110021
    Tel.: 0091 11 - 44 19 91 99
    Fax: 0091 11 - 26 87 31 17
    E-Mail:info@new-delhi.diplo.de
    URL:http://www.new-delhi.diplo.de
    (Vertretung in: Indien)
  • Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
    Chennai Boat Club Road 9 Chennai (Madras)
    Tel.: 0091 44 - 24 30 16 00

(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)


 Auslandskrankenversicherung 

Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.

Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.

Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.

Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).


 Beratungsstellen 

Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:

Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten)

Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten)

Reisebüros, die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können.



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