Reisemedizinische Länderinformationen des CRM Centrum für Reisemedizin
Stand: 02.06.2023


Tansania

Tansania
In diesem Dokument

Die nachstehenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge bei einer Reise in dieses Land.


 Klima 

Überwiegend tropisches Hochlandklima mit Jahresmitteltemp. um 20° C; Küstenbereich ganzjährig tropisch-heiß (Jahresmittel um 26° C); Regenzeit von Dezember bis Mai, in Äquatornähe zwei Regenperioden (März bis Mai und Oktober/November).


 Einreise-Impfvorschriften 

Aktuelle Einreisevorschriften aufgrund der Corona-Pandemie siehe Corona-Einreiseinformationen: www.crm.de/einreise-corona

Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben

Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten 6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).

Entgegen den offiziellen Bestimmungen ist es am Kilimanjaro Airport auch bei der Einreise aus Nicht-Endemiegebieten zu Kontrollen der Gelbfieber-Impfung gekommen.

Bei Einreise nach Sansibar wird der Nachweis einer Gelbfieber-Impfung regelmäßig verlangt. Da die dortigen Behörden Einreisen vom Festland als Ankunft aus einem Endemiegebiet ansehen, wird für die Weiterreise auf die Insel der Nachweis einer Gelbfieber-Impfung erforderlich.

Gelbfieber-Impfbescheinigung auch erforderlich bei Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr), der länger als 12 Stunden dauert, in einem der untenstehenden Länder. Abweichend von der offiziellen Bestimmung kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transit-Aufenthalt verlangt werden.

Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Gelbfieber-Impfung ("exemption certificate", "waiver") werden bei der Einreise nicht anerkannt.

Gemäß den International Health Regulations (2005) der WHO, in der geänderten Fassung vom 11. Juli 2016, ist die Gelbfieber-Impfbescheinigung nach einmaliger Impfung lebenslang gültig. Es ist möglich, dass abweichend von der offiziellen Regelung bei Einreise ein Impfnachweis verlangt wird, der nicht älter als 10 Jahre ist.


Qualifizierte Beratungsstellen

Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:
Angola · Äquatorialguinea · Argentinien · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Mauretanien · Niger · Nigeria · Panama · Paraguay · Peru · Senegal · Sierra Leone · Sudan · Südsudan · Suriname · Togo · Trinidad & Tobago · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik


 Empfohlener Impfschutz 

Allgemein zu empfehlender Impfschutz überprüfen, ggf. ergänzen bzw. auffrischen.

Je nach Reisestil und Aufenthaltsbedingungen im Lande außerdem zu erwägen:


Qualifizierte Beratungsstellen
Impfschutz Reisebedingung 1 Reisebedingung 2 Reisebedingung 3
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(d) bei Langzeitaufenthalten oder engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
(f) bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren
(g) bei engerem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung.
(h) Bei aktuellen Ausbrüchen bzw. Exposition im Endemiegebiet

Reisebedingung 1:
Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich

Reisebedingung 2:
Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)

Reisebedingung 3:
Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)


Wichtiger Hinweis:

Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden.

Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen).

Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).


 Malaria 

Risiko:

ganzjährig, verstärkt während der Regenzeit

  • hohes Risiko landesweit unterhalb 1800 m sowie auf Sansibar und Pemba;
  • mittleres bis geringes Risiko im zentralen Hochland (Gebiete zwischen Mbeya und Dodoma), in den Grenzgebieten zu Kenia im NO;
  • in Regionen von 1800 bis 2500 m Höhe ist regional mit einem geringen Risiko zu rechnen, höhere Lagen gelten als malariafrei

Mückenschutz
Vorbeugung:

Ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden verringert das Malariarisiko erheblich (Expositionsprophylaxe).

Die wichtigsten Maßnahmen sind:

  • In der Dämmerung und nachts Aufenthalt in mückengeschützten Räumen (Räume mit aircondition, Mücken fliegen nicht vom Warmen ins Kalte)
  • Beim Aufenthalt im Freien in Malariagebieten abends und nachts weitgehend körperbedeckende Kleidung (lange Ärmel, lange Hosen).
  • Anwendung von insektenabwehrenden Mitteln an unbedeckten Hautstellen (Wade, Handgelenke, Nacken). Wirkungsdauer ca. 2-4 Std.
  • Im Wohnbereich Anwendung von insektenabtötenden Mitteln in Form von Aerosolen, Verdampfern, Kerzen, Räucherspiralen.
  • Schlafen unter dem Moskitonetz (vor allem in Hochrisikogebieten)

Ergänzend ist die Einnahme von Anti-Malaria-Medikamenten (Chemoprophylaxe) dringend zu empfehlen. Zu Art und Dauer der Chemoprophylaxe fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. informieren Sie sich in einer qualifizierten reisemedizinischen Beratungsstelle (s.unten). Malariamittel sind verschreibungspflichtig.



 Ratschläge zur Reiseapotheke 

Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind.

Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und Verbandmaterial.

Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B. zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein.

Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen müssen!

Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten Mitarbeitern.



 Aktuelle Meldungen 

Darminfektionen: Risiko für Durchfallerkrankungen landesweit. Es kommt regelmäßig zu örtlich begrenzten Cholera-Ausbrüchen. Hygiene sorgfältig beachten, ggf. ist eine Impfung zu erwägen.

Einreiseimpfvorschrift: Das Infektionsrisiko für Gelbfieber in Tansania wird von der WHO als gering eingestuft, eine Impfung wird nicht generell empfohlen. Entsprechend der offiziellen Einreiseimpfvorschriften (ITH 2020) wird eine Gelbfieberimpfung bei Einreise aus Endemiegebieten für Personen, die älter als 1 Jahr sind, verlangt. Erfahrungsgemäß ändern sich die Bestimmungen häufig und die Angaben der verschiedenen Behörden weichen voneinander ab. Die Bestimmungen werden manchmal auch an einigen Flughäfen (Kilimanjaro Airport in Arusha) oder von einzelnen Grenzbeamten unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt. Entgegen der offiziellen Angaben wird bei der Einreise nach Sansibar häufig eine Gelbfieberimpfung verlangt. Eine offizielle Erklärung des sansibarischen Gesundheitsministeriums ist auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes veröffentlicht.


 Allgemeine Hinweise 

Medizinische Versorgung: Landesweit ist mit Engpässen und Mängeln bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Adaequate Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam), Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des Rettungsrückflug-Risikos für Notfälle dringend empfohlen.



 Botschaften 

Für Deutschland zuständige Vertretung:

Deutsche Vertretung:

(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)


 Auslandskrankenversicherung 

Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.

Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.

Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.

Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).


 Beratungsstellen 

Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:

Apotheken mit qualifizierter Reise-Gesundheits-Beratung (nach Postleitzahlgebieten)

Impfstellen und Ärzte mit Spezialsprechstunde Reisemedizin (nach Postleitzahlgebieten)

Reisebüros, die Ihnen Ärzte und Apotheken in Ihrer Umgebung empfehlen können.



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