Reisebedingung 1: Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich Reisebedingung 2: Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards) Reisebedingung 3: Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards) Wichtiger Hinweis: Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden. Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen). Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Vorbeugung:
Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind. Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und Verbandmaterial. Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B. zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein. Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen müssen! Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten Mitarbeitern.
Coronavirus: Seit Anfang März 2020 wurden insgesamt ca. 3.909.000 Fälle von SARS-CoV-2 gemeldet, etwa 100.870 Menschen sind verstorben. Seit Ende April steigen die Fallzahlen erneut an. Offizielle Regelungen und persönliche Schutzmaßnahmen weiterhin beachten. Tollwut: Im Januar ist in der Provinz Eastern Cape ein 4-jähriges Kind nach einem Hundebiss verstorben. Im März wurden 3 Infektionen bestätigt, jeweils eine in den Provinzen Eastern Cape, KwaZulu-Natal und Limpopo. Landesweit wird seit vergangenem Jahr eine starke Zunahme tollwütiger Hunde beobachtet. Im vergangenen Jahr wurden landesweit 19 Fälle beim Menschen registriert, 9 stammen aus der Provinz Eastern Cape, 6 aus der Provinz KwaZulu-Natal und 4 aus der Provinz Limpopo. Die meisten Kinder haben sich durch Kontakt zu Hunden oder Katzen infiziert. 2020 wurden 6 Infektionen in der Provinz KwaZulu-Natal und 2 in der Provinz Limpopo bestätigt. Außerdem gab es 3 weitere Verdachtsfälle, je einen in den Provinzen Eastern Cape, KwaZulu-Natal und Limpopo. 2019 wurden 10 Fälle bestätigt, je 4 in den Provinzen Eastern Cap und KwaZulu-Natal und 2 in der Provinz Limpopo. Es gab 6 weitere Verdachtsfälle. Die häufigste Infektionsquelle sind Hundebisse. Bei entsprechenden Kontakten sofort einen Arzt aufsuchen, bei vorhersehbarem Risiko und längerem Aufenthalt vorbeugende Impfung empfohlen. Unwetter: Im April haben in der Provinz KwaZulu-Natal und in Teilen der Provinz Eastern Cape enorme Regenfälle zu Überschwemmungen geführt. Besonders in der Küstenregion um die Hafenstadt Durban ist es zu massiven Schäden an Gebäuden, Brücken und anderer Infrastruktur gekommen. Die Trinkwasserversorgung ist unterbrochen. Mindestens 440 Menschen sind verstorben. Betroffene Gebiete sollten gemieden und den Anordnungen der Behörden Folge geleistet werden.
Auslands-Krankenversicherung: Medizinische Versorgung ist in der RSA sehr teuer.
Auslands-Krankenversicherung dringend empfohlen. Näheres über Krankenkassen,
Versicherungsvertreter, Reisebüros. Gesundheitszeugnis: Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis
("Health Certificate") verlangt (Formular auf Anfrage über die
Botschaft).
Für Deutschland zuständige Vertretung:
Deutsche Vertretung:
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen. Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet. Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten. Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
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