Reisebedingung 1: Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wahrscheinlich Reisebedingung 2: Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards) Reisebedingung 3: Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards) Wichtiger Hinweis: Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden. Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen für private Auslandsaufenthalte durch Ihre Krankenversicherung finden Sie in unserer Rubrik "Kostenerstattung" (www.crm.de/krankenkassen). Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (siehe Anschriften qualifizierter Beratungsstellen nach Postleitzahlgebieten sortiert: www.crm.de/beratungsstellen).
Vorbeugung:
Denken Sie daran, eine Reiseapotheke mitzunehmen, damit sie für leichtere Erkrankungen und kleinere Notfälle gerüstet sind. Folgendes sollten Sie auf Reisen immer dabei haben: Medikamente gegen Durchfall, Reisekrankheit, Fieber, Schmerzen sowie Wunddesinfektionsmittel, Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salbe bei Insektenstichen oder anderen Hautreizungen, Fieberthermometer und Verbandmaterial. Je nach Reiseland und Reiseziel können weitere Medikamente (z.B. zur Malariavorsorge) oder Hilfsmittel (z.B. Spritzen) sinnvoll sein. Nicht vergessen: Medikamente, die Sie ständig einnehmen müssen! Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten Mitarbeitern.
Coronavirus (MERS-CoV ): 2012 ist ein neuartiges Coronavirus (MERS-CoV, kurz für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus) aufgetreten. Als Tierreservoir und somit als Ansteckungsquelle für den Menschen wurden Dromedare bestätigt. Landesweit kam es bis zum 26. Dezember zu 2.182 laborbestätigten Infektionen mit 844 Todesfällen. Seit Mitte Januar letzten Jahres sind 17 Menschen erkrankt, die meisten wurden erneut in der Hauptstadt Riad registriert, 8 von ihnen sind verstorben. 2020 wurden 61 Erkrankungen und 23 Todesfälle registriert. 2019 wurden 205 Fälle gemeldet. 56 Menschen sind verstorben. WHO-Experten sehen zum momentanen Zeitpunkt keinen Grund, von Reisen in die betroffenen Gebiete abzuraten. Eine Infektion zeigt sich meist in Form einer Lungenentzündung. Häufige Symptome sind Fieber, Husten und Schwierigkeiten beim Atmen. Personen, die während oder nach einem Aufenthalt in den betroffenen Gebieten diese Symptome entwickeln, sollten umgehend einen Arzt aufsuchen.
HIV-Test: Für Arbeitsaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer
Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft). Einfuhr: Die Einfuhr von Nahrungsmitteln (insbesondere Alkohol und Schweinefleisch) sowie von Morphin-haltigen
Medikamenten ist verboten. Probleme kann es auch bei der Einfuhr von HIV-Medikamenten geben.
Für Deutschland zuständige Vertretung:
Deutsche Vertretung:
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen. Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet. Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten. Den reisemedizinischen Ratgeber zum Thema "Krankenversicherung für Auslandsreisen" können Sie hier herunterladen (PDF).
Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor einer Reise aktuell, kompetent und individuell zu Gesundheitsfragen beraten zu lassen:
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