Corona-Einreiseinformationen |
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ZU BEACHTEN
Die Einreisebestimmungen ändern sich zum Teil recht häufig. Bitte informieren Sie sich in den letzten Tagen vor Reiseantritt regelmäßig über den aktuellen Stand für Ihr Reiseland.Bitte beachten Sie bei der Rückreise aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten oder Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland die Notwendigkeit der elektronischen Anmeldung unter www.einreiseanmeldung.de vor Antritt der Rückreise sowie die in Deutschland geltenden Testpflicht- und Quarantänebestimmungen unter: www.auswaertiges-amt.de.
CRM Hinweis
Wichtig: Das Land gilt als Hochinzidenzgebiet.Quelle Auswärtiges Amt
Epidemiologische Lage
Kroatien ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kroatien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen. Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt. Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet statt. Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen kann auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija nachgelesen werden.Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet.Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen.Als Folge hoher Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.Quelle IATA
- Bis zum 30. April 2021 ist die Einfahrt für Passagiere nicht erlaubt. Dies gilt nicht für:
- Staatsangehörige von Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) und deren Familienangehörige;
- Passagiere mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung oder einem langfristigen "D"-Visum, ausgestellt von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland (Rep.), Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Tschechien, Ungarn, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz oder Ungarn;
- Einwohner von Australien, Korea (Rep.), Neuseeland, Ruanda, Singapur und Thailand;
- Reisende, die nach Kroatien einreisen, um auf dem Landweg in ein Drittland zu reisen, für einen Aufenthalt von maximal 12 Stunden. Sie müssen nachweisen, dass sie in das Zielland einreisen können;
- Passagiere, die als Touristen reisen, mit dem Nachweis einer bezahlten Unterkunft;
- Passagiere, die geschäftlich reisen, mit einem Einladungsschreiben eines Unternehmens in Kroatien;
- Passagiere mit einem Diplomatenpass, die dienstlich reisen;
- Passagiere, die als Studenten reisen;
- Handelsseeleute;
- Militärpersonal.
- Reisepässe und Personalausweise, die für Staatsangehörige Kroatiens ausgestellt wurden und deren Gültigkeit am 11. März 2020 oder später abgelaufen ist, werden als gültig betrachtet.
- Passagiere, die aus Brasilien, Südafrika oder Tansania (nur Sansibar) ankommen, müssen einen negativen COVID-19 PCR-Test haben, der höchstens 48 Stunden vor der Ankunft gemacht wird.
- Passagiere, die aus einem anderen Land als Brasilien, Südafrika oder Tansania (nur Sansibar) anreisen:
- müssen einen negativen COVID-19 PCR- oder Antigen-Schnelltest haben, der höchstens 48 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Der Antigen-Schnelltest muss auf https://tinyurl.com gelistet sein oder;
- müssen ein COVID-19-Impfzertifikat haben. Die letzte Impfstoffdosis muss mindestens 15 Tage vor der Ankunft erhalten worden sein; oder
- müssen eine COVID-19-Wiederherstellungsbescheinigung haben, die mindestens 12 Tage und höchstens 180 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde; oder
- müssen ein positives COVID-19 PCR- oder Antigen-Schnelltestergebnis haben, das mindestens 12 Tage und höchstens 180 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde; oder
- müssen sich bei der Ankunft auf eigene Kosten einem COVID-19 PCR- oder Antigen-Schnelltest unterziehen und bis zu 10 Tage lang selbst isolieren.
- Dies gilt nicht für:
- Einwohner von Australien, Japan, Korea (Rep.), Neuseeland, Ruanda, Singapur und Thailand, die aus ihrem Wohnsitzland einreisen;
- Minderjährige unter 7 Jahren in Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ein negatives COVID-19 PCR- oder Antigen-Schnelltestergebnis, eine Impfbescheinigung oder eine Genesungsbescheinigung vorweisen;
- weitere Ausnahmen finden Sie unter https://mup.gov.hr.
- Passagiere können einer Selbstisolierung unterliegen; Details finden Sie unter https://mup.gov.hr.
- Ein ausgefülltes "Einreiseformular für Kroatien" muss bei der Ankunft vorgelegt werden. Das Formular kann vor der Abreise online unter https://entercroatia.mup.hr eingereicht werden.
- Dies gilt nicht für Staatsangehörige und Einwohner Kroatiens.
- Ein ausgefülltes "Passenger Locator Form" muss bei der Ankunft vorgelegt werden. Das Formular ist zu finden unter https://tinyurl.com.
- Dies gilt nicht für Staatsangehörige und Einwohner von Kroatien.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://mup.gov.hr.