Corona-Einreiseinformationen
für Spanien

Aktualisiert am: 22.06.2022

ZU BEACHTEN

Die Einreisebestimmungen ändern sich zum Teil recht häufig. Bitte informieren Sie sich in den letzten Tagen vor Reiseantritt regelmäßig über den aktuellen Stand für Ihr Reiseland.
Bitte beachten Sie bei der Rückreise aus Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland die Notwendigkeit der elektronischen Anmeldung unter www.einreiseanmeldung.de vor Antritt der Rückreise sowie die in Deutschland geltenden Testpflicht- und Quarantänebestimmungen unter: www.auswaertiges-amt.de.

CRM Hinweis

Das Land gilt derzeit nicht als Risikogebiet.

Quelle Auswärtiges Amt

Epidemiologische Lage

Spanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.

Bei der Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien müssen derzeit keine COVID-19-bedingten Nachweise (weder EU-COVID-Zertifikat noch Einreiseformular des Spain Travel Health Portals) mehr vorgelegt werden.

Bei Einreise können noch Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden durchgeführt werden.

Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die aktuellen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal.

Die Grenzübergänge nach Ceuta (El Tarajal) und Melilla (Beni Enzar) werden schrittweise wieder geöffnet. Die genauen Bestimmungen finden sich in der Verordnung des spanischen Innenministeriums.

Durch- und Weiterreise

Informationen zur Weiterreise nach Portugal finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.

Beschränkungen im Land

Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken, etc. sowie für die Beschäftigten und Besucher von Alten- und Pflegeheimen. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Die spanischen Behörden empfehlen für besonders vulnerable Gruppen weiterhin die Nutzung von Mund- und Nasenbedeckung.

Besonderheiten in den Regionen

Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Informationen zu möglichen Einschränkungen in den Autonomen Gemeinschaften werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.

Aktuelle und detaillierte Informationen für die Region Andalusien bietet die andalusische Regionalregierung.

Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Regelungen auf den Balearen bietet die balearische Regionalregierung.

Quelle IATA

  1. Die Fluggäste müssen über Folgendes verfügen:
  2. Fluggäste zwischen 12 und 17 Jahren müssen im Besitz folgender Dokumente sein:
  3. Die Fluggäste werden bei der Ankunft einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
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