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| Betreff: Flugreisen - Mitnahme von Medikamenten im Handgepäck |
| Die EU-Richtlinien zur Mitnahme von Handgepäck in die
Flugzeugkabine gelten für alle Flüge, die von Flughäfen der
Europäischen Union sowie der Schweiz abgehen, unabhängig von deren
Bestimmungsort, also auch für alle Inlandflüge,
innereuropäischen Flüge und Anschlussflüge. Sie sollen die
unterschiedlichen Maßnahmen vereinheitlichen und betreffen in erster
Linie die Mitnahme von Flüssigkeiten. Hier noch einmal die Bestimmungen,
zum größten Teil im Wortlaut: Flüssige und gelartige Produkte, wie z.B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck nur noch gestattet, wenn sie folgenden Bestimmungen entsprechen:
Duty Free Artikel, die an Flughäfen der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer in der EU registrierten Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgenommen werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt und die Versiegelung von der Verkaufsstelle vorgenommen wurde. Für USA- und UK-Flüge gelten weitere Sonderregelungen; hier ist z.B. derzeit die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck grundsätzlich nicht erlaubt. Prinzipiell ist es empfehlenswert, sich unmittelbar vor der Reise telefonisch oder über das Internet beim Abflughafen oder der Fluggesellschaft über den aktuellen Stand zu informieren. |
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