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Kostenerstattung von Reiseimpfungen durch Krankenversicherungen
Krankenversicherungen, die die Kosten für notwendige Auslandsimpfungen übernehmen:
Stand: 30.01.2012


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1 Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung (100 % Impfstoff; ärztl. Leistung i.H. der vertragsärztl. Behandlung)
2 Erstattung der Impfstoffkosten; ärztl. Leistung bis max. 12 € pro Verabreichung
3 nach Vorlage des Originalrezeptes und der Originalrechnung
4 Erstattung empfohlener Impfungen (STIKO, Auswärtiges Amt) bei Verabreichung durch Vertragsarzt oder Gesundheitsamt; Impfstoffkosten 100 %, ärztl. Leistung pauschal
5 100 % der Impfstoffkosten und der ärztl. Leistung empfohlener Impfungen
6 Kostenerstattung, sofern für Reiseland empfohlen
7 bis zur Höhe der Vertragssätze
8 100 % Impfstoff, ärztl. Leistung zw. 6,10 und 18 €
9 Impfstoff 100%, Impfleistung zu Vertragssätzen
10 erstattet die Kosten für Impfstoff (abzgl. Hersteller- und Apothekenrabatte) und ärztl. Impfleistung; max. 15 €/ Behandlungseinheit
11 Erstattung der Kosten für Impfstoff; Impfung und ärztl. Beratung bis max. 2,3-facher GOÄ-Satz
12 Erstattung von für das Reiseland empfohlener Impfungen (Auswärtiges Amt); 100 % Impfstoff; ärztl. Impfleistung in Höhe des einfachen GOÄ-Satzes
13 50 % der Kosten
14 Erstattung der Kosten für Impfstoff; ärztl. Impfleistung 1-facher Satz nach GOÄ
15 Impfstoffkosten abzügl. Apotheken- und Herstellerrabatt sowie gesetzl. Zuzahlung; Beteiligung an der ärztl. Impfleistung bis max. 14 € pro Verabreichung
16 Erstattung von für das jeweilige Reiseland empfohlener Impfungen (100%)
17 erstattet die Kosten für Impfstoff sowie ärztl. Impfleistung (höchstens Betrag der vertragsärztlichen Behandlung); in Niedersachsen Abrechnung über Krankenversicherungskarte möglich
18 Kosten des Impfstoffes abzgl. 10 % Eigenanteil; ärztl. Leistungen i.H. des 1-fachen GOÄ-Satzes
19 je nach Impfung Erstattung von 70-90 % der Kosten
20 erstattet 80 % der Impfstoffkosten und die ärztl. Impfleistung (höchstens Betrag der vertragsärztlichen Behandlung)
21 Erstattung empfohlener Impfungen (100 %); Bezuschussung der Malariaprophylaxe (50 %, max. 25 €)
22 Erstattung von 80 % der Impfstoffkosten empfohlener Impfungen (STIKO Kategorie "R")
23 70 % der Impfstoffkosten sowie der ärztl. Leistung
24 Über die Krankenversichertenkarte ist eine Inanspruchnahme der Malariaprophylaxe in den KV-Bereichen Sachsen, Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein gewährleistet
25 Impfstoff zu 100 %, ärztl. Leistungen pro Impfung 12 € (2. Impfung am selben Tag 6 €)
26 Erstattung von 80 % der Kosten
27 Kostenübernahme, wenn aufgrund eines erhöhten Gesundheitsrisikos empfohlen und bei Einhaltung der vorgegebenen Impfzyklen
28 Kostenbeteiligung
29 im Zuständigkeitsbereich der KV Westfalen-Lippe (Reiseimpfungen + Malariaprophylaxe) über Krankenversicherungskarte; im restl. Bundesgebiet Erstattung der Kosten nach den Regelungen mit der KV Westfalen-Lippe
30 Erstattung der Impfstoffkosten (abzgl. gesetzlicher Abschläge) und der ärztl. Leistung (höchstens Betrag der vertragsärztlichen Behandlung), wenn für das jeweilige Land empfohlen
31 Kostenübernahme in voller Höhe, ggf. abzgl. der gesetzlichen Zuzahlung für den Impfstoff
32 Kostenerstattung empfohlener Impfungen (STIKO); Impfstoffkosten abzgl. Zuzahlungen; ärztl. Impfleistung i.H. der vertragsärztl. Vergütung
33 90 % der Impfstoffkosten für vom Auswärtigen Amt empfohlene Impfungen
34 Erstattung der Kosten für Impfstoff (abzügl. gesetzl. Zuzahlungen); Erstattung der ärztl. Impfleistung in Höhe des einfachen GOÄ-Satzes
35 Übernahme von 80 % der Kosten für ärztlich empfohlene Impfungen
36 bei medizinischer Notwendigkeit
37 Impfstoff zu 100 %, ärztl. Leistungen pro Impfung 15 €
38 Impfstoffkosten zu 100 % und ärztl. Leistung höchstens Betrag der vertragsärztlichen Behandlung
40 Kostenerstattung empfohlener Impfungen (STIKO Kategorie "R")
41 Kostenerstattung, wenn aufgrund eines erhöhten Gesundheitsrisikos empfohlen
42 Übernahme der Impfstoffkosten zu 100%, Arzthonorar: pauschale Kostenübernahme
43 Kostenerstattung von für Reiseland/ Reisebedingung empfohlenen Impfungen
44 70 % der Kosten für den Impfstoff; ärztl. Honorar i.H. der Vertragssätze
45 70% der Kosten werden erstattet
46 Kostenerstattung empfohlener Impfungen abzügl. 7,5 % (mind. 2,50 € und max. 40 €)
47 Kostenerstattung von 2 verschiedenen Reiseimpfungen pro Jahr
48 Erstattung der Impfstoffkosten zu 100 %; ärztl. Leistung max. 6,50 €
49 im tariflichen Umfang; bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei Ihrer Krankenversicherung nach der aktuellen Erstattungssituation
50 Erstattung bestimmter Impfungen (z.T. altersabhängig)
51 Erstattung in der Krankheitskostenversicherung nach Tarif TN
52 100%, max. die Sätze der vertragsärztlichen Behandlung
53 Kostenerstattung empfohlener Impfungen abzgl. gesetzl. Abzüge
54 nach Anforderung eines Reiseimpfbriefes der Mannheimer Krankenversicherung AG
55 tarifabhängig
56 90 % der Gesamtkosten
57 80 % der Kosten für Schutzimpfungen gegen Cholera, Gelbfieber und Typhus, sonst 100 % (siehe Tabelle)
58 bei ärztl. Empfehlung, abzügl. gesetzl. Eigenanteil
59 nur bei beruflichen Reisen und wenn der Arbeitgeber nicht zahlt
60 Erstattung der Kosten für Impfstoff; ärztl. Impfleistung 4,66 €
61 Erstattung der Impfstoffkosten für empfohlenen Impfungen (Auswärtiges Amt/STIKO) und der ärztl. Impfleistung von max. 6 € pro Impfung
62 Erstattung von 80 % der Impfstoffkosten
63 Kostenerstattung bei empfohlenen Impfungen (STIKO Kategorie "R") abzügl. Rabatte und Zuzahlungen
64 Impfstoffkosten abzügl. Apotheken- und Herstellerrabatt sowie gesetzl. Zuzahlung; ärztl. Leistung i.H. der Vertragssätze
65 Erstattung von 80 % der Kosten (Vertragssätze) empfohlener Impfungen
66 Impfstoff abzügl. gesetzl. Eigenanteil; ärztl. Leistung nach Vertragssätzen
67 Erstattung empfohlener Impfungen; Impfstoff zu 100 % und ärztl. Leistung anteilig
68 Impfstoff zu 50%, ärztl. Leistung pro Impfung max. 8 €
70 Erstattung abzgl. 10 € Eigenanteil nach Vorlage der Verordnung des Arztes
71 50 % des Arzthonorars (einfacher GOÄ-Satz) und 50 % der Impfstoffkosten
72 nach Satzungsregel
73 Impfstoff zu 100 %, ärztl. Leistung je nach Art (max. 15 € )
74 Im Zuständigkeitsbereich der KV Westfalen-Lippe über Krankenversichertenkarte; sonst Kostenerstattung
75 in Höhe des Betrages der bei vertragsärztlicher Behandlung entstanden wäre
76 Erstattung der Kosten für Impfstoff; ärztl. Impfleistung 1-facher Satz nach GOÄ; Cholera- und Gelbfieber-Impfung bei Einreiseempfehlung
77 90 % der Impfstoffkosten ab vollendetem 18. Lebensjahr (unter !8 Jahre 100 %) und 7,67 € (brutto) je impfung für die ärztl. Leistung
78 Offiziell empfohlene Impfungen (STIKO, Auswärtiges Amt) werden bei privaten Auslandsreisen übernommen, wenn ein Vertragsarzt in Anspruch genommen wurde. Erforderlich sind die Vorlage von Quittungen und Reisenachweis (z. B. Kopie der Buchungsbestätigung). Eine Einzelanfrage ist empfehlenswert.
79 Auswahl der Impfungen je nach Reiseland gemäß der Empfehlung der STIKO. Erstattung 90 % der Kosten (als Sachleistung) gemäß der Empfehlung der STIKO. Zusätzliche Leistungen: Impfberatung (s. Homepage).
80 Gilt für öffentlich empfohlene Impfungen. Es wird empfohlen, die AOK vor Reiseantritt auf eine mögliche Kostenerstattung anzusprechen.
81 abzgl. Hersteller- und Apothekenrabatt und Zuzahlung
82 zu 100% wenn von STIKO empfohlen
83 wenn von STIKO empfohlen
84 80%, max. Höhe der Kosten bei vertragsärztlicher Behandlung

Die Angaben sind nach bestem Wissen und sorgfältiger Recherche zusammengestellt. Eine Gewähr oder Haftung wird vom CRM nicht übernommen.