Mehrere Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben regionale Impfvereinbarungen über Satzungsleistungen mit Krankenkassen
geschlossen. Dort wird über die Krankenversichertenkarte abgerechnet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen KV.
Regionale Impfvereinbarungen zwischen KVen und gesetzlichen Krankenkassen
(Stand: 29.11.2010)
Kassenärztliche
Vereinigung
(KV)
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Krankenkasse
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KV Bremen
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atlas BKK ahlmann, BAHN BKK, Betriebskrankenkasse PHOENIX, BKK ALP plus, BKK BMW, BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI, BKK DER PARTNER, BKK Ernst & Young, BKK exklusiv, BKK firmus, BKK FTE, BKK Hoesch, BKK Melitta Plus, BKK MOBIL OIL, BKK Pfalz, BKK Pfeifer & Langen, BKK RWE, BKK VerbundPlus, BKK VICTORIA-D.A.S., BKK Wirtschaft & Finanzen, Deutsche BKK, Die Continentale BKK, Dräger & Hanse BKK, e.on Betriebskrankenkasse, energie-BKK, ktpBKK, R+V BKK
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KV Hamburg
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Techniker Krankenkasse, ktpBKK, Dräger & Hanse BKK
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KV Mecklenburg-Vorpommern
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BIG Gesundheit |
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KV Niedersachsen
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BKK24 |
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KV Nordrhein
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Techniker Krankenkasse, Novitas BKK – Die Präventionskasse, BKK Victoria, ktpBKK, BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI, BIG Gesundheit, BKK Heilberufe, pronova BKK, BKK24, Dräger & Hanse BKK
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KV Sachsen
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Techniker Krankenkasse |
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KV Schleswig-Holstein
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Techniker Krankenkasse, BKK Dräger & Hanse
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KV Westfalen-Lippe
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Techniker Krankenkasse, Novitas BKK – Die Präventionskasse, BKK Achenbach
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Hinweis:
Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten erhalten Sie auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Sie erreichen diese bequem über die Links in oben stehender Tabelle.
Wenn zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen keine regionalen Vereinbarungen geschlossen
wurden, können Vertragsärzte Schutzimpfungen für private Auslandsaufenthalte über das Kostenerstattungsverfahren abrechnen.
Die Abrechnung der Impfleistungen erfolgt dabei
nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Allerdings variiert die Höhe der Steigerungsfaktoren
von Krankenkasse zu Krankenkasse. Einige
Kassen zahlen lediglich den einfachen GOÄ-Satz,
während andere den 2,3-fachen Satz erstatten.
Rechnung über Impfleistung
Die Rechnungen für erstattungsfähige Auslandsreiseschutzimpfungen sollten unter strikter Beachtung der GOÄ gestellt werden.
Dabei müssen alle erstattungsfähigen Leistungen einzeln aufgeführt werden.
Eine Praxisgebühr fällt bei Vorsorgeimpfungen grundsätzlich nicht an.
Impfstatus prüfen – eine Routine, die sich lohnt
Impfungen gehören zu den effektivsten Maßnahmen der Prävention. Dennoch steht es um den Impfschutz in Deutschland nicht überall
zum Besten. Ein Grund für Sie, in Ihrer Praxis die Überprüfung des Impfstatus zur Routine zu machen und so Impflücken aufzudecken
und zu schließen. Hohe Impfraten tragen dazu bei, Infektionskrankheiten zu verhindern und auszurotten.
Eine Infokarte mit Fachinformationen zum Thema ist hier zum
Download eingestellt.
Die Angaben sind nach bestem Wissen und sorgfältiger Recherche zusammengestellt. Eine Gewähr oder Haftung wird vom CRM nicht
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